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   BSG, 10.05.2023 - B 5 R 53/23 B   

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BSG, 10.05.2023 - B 5 R 53/23 B (https://dejure.org/2023,16835)
BSG, Entscheidung vom 10.05.2023 - B 5 R 53/23 B (https://dejure.org/2023,16835)
BSG, Entscheidung vom 10. Mai 2023 - B 5 R 53/23 B (https://dejure.org/2023,16835)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung von Verfahrensmängeln; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung von Verfahrensmängeln; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 17.06.2020 - B 5 R 1/20 B

    Rente wegen voller Erwerbsminderung

    Auszug aus BSG, 10.05.2023 - B 5 R 53/23 B
    Demgemäß darf eine die Instanz abschließende Entscheidung nur auf Tatsachen und Beweisergebnisse gestützt werden, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten (§ 128 Abs. 2 iVm § 153 Abs. 1 SGG; vgl hierzu zB BSG Beschluss vom 17.6.2020 - B 5 R 1/20 B - juris RdNr 4) .
  • BSG, 14.04.2020 - B 5 RS 13/19 B

    Rentenrechtliche Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen

    Auszug aus BSG, 10.05.2023 - B 5 R 53/23 B
    Sie bringt schon nicht vor, nach Erhalt des Gutachtens des Sachverständigen B einen Beweisantrag gegenüber dem LSG gestellt zu haben (vgl zu den Anforderungen an eine Sachaufklärungsrüge zB BSG Beschluss vom 14.4.2020 - B 5 RS 13/19 B - juris RdNr 11) .
  • BSG, 24.02.2021 - B 13 R 37/20 B

    Rente wegen voller Erwerbsminderung

    Auszug aus BSG, 10.05.2023 - B 5 R 53/23 B
    Der Beschwerdebegründung lässt sich schon nicht entnehmen, dass die Klägerin hinsichtlich einer Befragung des Sachverständigen B ihrerseits alles getan habe, um sich mit zumutbarer Ausschöpfung der vom Prozessrecht eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung Gehör zu verschaffen (vgl zu dieser Anforderung zB BSG Beschluss vom 24.2.2021 - B 13 R 37/20 B - juris RdNr 11 mwN) .
  • BSG, 16.10.2019 - B 13 R 153/18 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BSG, 10.05.2023 - B 5 R 53/23 B
    Sollte das Gesamtvorbringen der Klägerin eine allenfalls sinngemäß erhobene Rüge der Verletzung ihres Fragerechts aus § 116 Satz 2, § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm §§ 397, 402, 411 Abs. 4 ZPO enthalten, wäre auch unter diesem Aspekt eine Gehörsverletzung nicht anforderungsgerecht bezeichnet (vgl dazu, dass sich das Recht der Beteiligten auf Befragung eines Sachverständigen auf nach § 109 SGG eingeholte Gutachten erstreckt, zB BSG Beschluss vom 16.10.2019 - B 13 R 153/18 B - juris RdNr 9 mwN) .
  • BSG, 26.10.2022 - B 5 R 135/22 B

    Anspruch auf Erwerbsminderungsrente; Verfahrensrüge im

    Auszug aus BSG, 10.05.2023 - B 5 R 53/23 B
    Im Übrigen können die gesetzlichen Beschränkungen einer Sachaufklärungsrüge nicht durch eine Berufung auf die Vorschriften zum rechtlichen Gehör umgangen werden (vgl zB BSG Beschluss vom 26.10.2022 - B 5 R 135/22 B - juris RdNr 9 mwN) .
  • BSG, 07.09.2022 - B 7/14 AS 383/21 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Rüge einer Gehörsverletzung

    Auszug aus BSG, 10.05.2023 - B 5 R 53/23 B
    Zur Bezeichnung einer Gehörsrüge ist ua darzutun, dass der Beschwerdeführer seinerseits alles getan habe, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl zB BSG Beschluss vom 7.9.2022 - B 7/14 AS 383/21 B - juris RdNr 4 mwN) .
  • BSG, 25.09.2023 - B 2 U 167/22 B
    Erst recht beschäftigt sich die Beschwerdebegründung nicht damit, warum die Beklagte sich nicht durch ihr Fragerecht (§ 116 Satz 2, § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm §§ 397, 402, 411 Abs. 4 ZPO ) rechtliches Gehör verschaffen konnte und damit alles getan hat, um rechtliches Gehör zu erhalten ( BSG Beschluss vom 25.4.2023 - B 2 U 61/22 B - juris RdNr 8 mwN; BSG Beschluss vom 30.8.2018 - B 2 U 230/17 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 38 RdNr 5; s auch BSG Beschluss vom 10.5.2023 - B 5 R 53/23 B - juris RdNr 8 mwN) .
  • BSG, 28.08.2023 - B 5 R 11/23 B
    Der Kläger hat nicht vorgetragen, auf das gerichtliche Schreiben vom 7.12.2022 reagiert und damit von seiner Seite aus alles getan zu haben, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl BSG Beschluss vom 10.5.2023 - B 5 R 53/23 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 19.10.2023 - B 5 R 104/23 B
    Hierzu muss der Beschwerdeführer auch darlegen, dass er selbst alles ihm Zumutbare getan hat, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (stRspr; vgl zB BSG Beschluss vom 10.5.2023 - B 5 R 53/23 B - juris RdNr 6) .
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